Consiglio scientifico del governo tedesco sul ruolo della teologia cattolica/protestante

Documento del Consiglio scientifico del governo tedesco sul ruolo della teologia cattolica/protestante e delle scienze religiose nelle universita’ statali in Germania.

E’ abbastanza interessante perche’ ritiene indispensabile la presenza delle teologie nelle universita’, ma dice anche che le chiese (vescovi, vaticano) dovrebbero tenersi fuori i compiti di ricerca e qualificazione accademica (cioe’ procedure di abilitazione e di chiamata ad una cattedra). Sottolineano molto la scientificita’ della teologia e il bisogno di mantenere un alto livello di qualita’ nella ricerca. Richiedono anche una maggiore apertura delle teologie per la collaborazione con altre discipline e una riforma delle precondizioni per il dottorato ecc. per far si’ che non manchi il Nachwuchs.

Sotto vi incollo l’annuncio per la stampa e un link dove si trova tutto il testo (in tedesco).
Stefanie Knauss
 
 
http://www.wissenschaftsrat.de/index.html
 

Religiöse Pluralisierung verlangt Weiterentwicklung des theologischen
und religionswissenschaftlichen Feldes Wissenschaftsrat empfiehlt
Aufbau von islamischen Studien an staatlichen Universitäten
Die wachsende Pluralität religiöser Zugehörigkeiten in Deutschland und
der steigende Bedarf an wissenschaftlicher Expertise in Fragen der
Religion stellen neue Anforderungen an Organisation und
Leistungsfähigkeit der damit befassten Wissenschaften. Der
Wissenschaftsrat empfiehlt deshalb, das theologische und
religionswissenschaftliche Feld im deutschen Wissenschaftssystem
weiterzuentwickeln. Die dazu notwendigen strukturellen Anpassungen
insbesondere der christlichen Theologien und der Ausbau der übrigen
Fächer sollten dabei innerhalb des staatlichen Hochschulsystems
erfolgen. Das betrifft vor allem auch den Aufbau Islamischer Studien an
Universitäten; dies ist der beste Weg, die wissenschaftliche Qualität
von Forschung und Lehre zu sichern, das Gespräch mit den anderen Formen
wissenschaftlicher Weltauslegung zu intensivieren und auch eine
verlässliche theologische Basis für den interreligiösen Dialog zu
schaffen.
 
Zu den Empfehlungen im Einzelnen:
 
Die christlichen Theologien sollten eine stärkere Profilbildung der
Fakultäten anstreben und sich intensiver als bislang an
fakultätsübergreifenden interdisziplinären Forschungsprojekten
beteiligen. Religionslehrer und -lehrerinnen bedürfen angesichts der
neuen Pluralität der religiösen Bekenntnisse wachsender fachlicher
Kompetenzen. Um diesen steigenden Anforderungen gerecht zu werden,
sollten theologische Institute, die für Gymnasien beziehungsweise
Sekundarstufen I plus II ausbilden, über eine angemessene fachliche
Ausstattung von mindestens fünf Professuren verfügen.
 
Da es sich bei der Habilitation um eine rein akademische Angelegenheit
handelt, richtet der Wissenschaftsrat die dringende Bitte insbesondere
an die Katholische Kirche, sich aus dem Habilitationsverfahren
zurückzuziehen. Bei Berufungen sollten die Kirchen für ein rasches und
für alle Beteiligten verlässliches und transparentes Verfahren der
kirchlichen Beteiligung Sorge tragen.
 
Für die Judaistik/Jüdischen Studien sowie für die Religionswissenschaft
empfiehlt der Wissenschaftsrat die institutionelle Ausgliederung aus
theologischen Fakultäten. Ihre fachliche Weiterentwicklung sollte durch
den Auf- und Ausbau von Instituten sichergestellt werden, die auch
personell vier bis fünf Schwerpunkte des jeweiligen Fachs abdecken.
Dies sind institutionelle Voraussetzungen für die eigenständige
fachliche Weiterentwicklung und die Ausbildung des wissenschaftlichen
Nachwuchses.
 
Islamische Studien sind bisher an deutschen Hochschulen noch nicht
etabliert. Dieser Zustand wird der Bedeutung der größten
nichtchristlichen Glaubensgemeinschaft in Deutschland nicht gerecht.
Daher empfiehlt der Wissenschaftsrat, über die Einrichtung von
Einzelprofessuren mit islamisch-religionspädagogischer Ausrichtung
hinaus künftig an zwei bis drei Standorten im staatlichen
Hochschulsystem größere, autonome Organisationseinheiten für Islamische
Studien zu etablieren. Neben Lehrkräften für den islamischen
Religionsunterricht sollen dort auch Islamische Religionsgelehrte,
Fachpersonal für Sozial- und Gemeindearbeit sowie insbesondere der
wissenschaftliche Nachwuchs für Islamische Studien ausgebildet werden.
 
Im Hinblick auf die institutionellen Erfordernisse, die sich aus dem
verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungs- und
Mitwirkungsrecht der Religionsgemeinschaften ergeben, schlägt der
Wissenschaftsrat vor, an den entsprechenden Hochschulen theologisch
kompetente Beiräte für Islamische Studien einzurichten. Sie sollen an
der Einrichtung, Änderung und Aufhebung von theologischen Studiengängen
sowie bei der Einstellung des wissenschaftlichen Personals beteiligt
werden. Die Mitwirkung bei Berufungen erstreckt sich nicht auf die
wissenschaftliche und pädagogische Qualifikation der Kandidaten und
Kandidatinnen, sondern allein auf die Prüfung, ob aus religiösen
Gründen Einwände gegen die von der Universität ausgewählten Personen
geltend gemacht werden können. Im Rat sollten muslimische Verbände und
Religionsgelehrte sowie muslimische Persönlichkeiten des öffentlichen
Lebens vertreten sein.
 
Der Ausbau religionsbezogener Wissenschaften und der Aufbau von
Islamischen Studien erfordern zusätzliche finanzielle Ressourcen. Dies
alles wie auch der koordinierte Umbau der christlichen Theologien kann
nur dann gelingen, wenn über die Grenzen der Bundesländer sowie der
Bistümer und Landeskirchen hinweg ein Prozess intensiver gegenseitiger
Information und Koordination stattfindet. Der Wissenschaftsrat hält es
für wünschenswert, dass dieser Prozess in seiner Anfangsphase durch
gezielte Fördermaßnahmen des Bundes unterstützt wird.